Warum ist ein Feuerstätten-Bescheid notwendig?

Der Feuerstättenbescheid bildet die Grundlage, anhand derer freie Schornsteinfeger die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchführen. Die fristgemäße Durchführung muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf einem Formblatt schriftlich nachgewiesen werden.

Was steht im feuerstätten-bescheid?

Auf der Basis der bei der Feuerstättenschau erhaltenen Daten listet der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Feuerstättenbescheid in Form einer Tabelle übersichtlich auf, welche Arbeiten an welcher Feuerungsanlage in welchen Zeiträumen von einem Schornsteinfeger durchgeführt werden müssen. Diese Angaben sind für den Hauseigentümer verbindlich.

  • In Spalte 1 werden die Feuerungsanlagen durchnummeriert aufgeführt (zum Beispiel: Gas-Heizkessel oder Kaminofen, Abgasleitung für …)
  • Spalte 2 enthält die Termine, zu denen spätestens die Aufgaben des Schornsteinfegers durchgeführt werden sollen.
  • In Spalte 3 schließlich sind die durchzuführenden Aufgaben enthalten, zum Beispiel Reinigung oder Überprüfung oder Messung, mit Verweis auf die entsprechenden Verordnungen.

 

Kosten für den Feuerstätten-Bescheid

Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgesetzt. Die KÜO enthält Arbeitswerte, die je nach Bundesland zwischen 1,05 Euro und 1,37 Euro incl. MwSt. kosten. Danach kostet die Ausstellung eines Feuerstättenbescheids für bis zu drei Feuerstätten 10 Arbeitswerte, also zwischen 10,70 Euro und 13,70 Euro, bei für mehr als drei Feuerstätten kommen je 2,0 für jede zusätzliche Feuerstätte hinzu, also 2,14 bis 2,74 Euro. Ein Feuerstättenbescheid kostet aber maximal 30 Arbeitswerte je Bescheid, also zwischen 32,10 Euro und 41,10 Euro. Hinzu kommen allerdings die Kosten für die Feuerstättenschau: 1 Arbeitswert je Meter Abgasleitung und pro Feuerstätte 3,1 Arbeitswerte.