Inhalt der Feuerstättenschau

Die Feuerstättenschau ist eine Begutachtung aller Feuerungsanlagen in einem Haus. Dabei werden auch die dazu gehörenden Abgasanlagen, Ofenrohre, Schornsteine oder auch Zuluftleitungen begutachtet. Diese Begutachtung wird durchgeführt, um Schäden oder Mängel frühzeitig zu erkennen und so dafür zu sorgen, dass die Feuerungsanlage sicher betrieben werden kann. Deshalb werden alle Feuerungsanlagen in der Feuerstättenschau berücksichtigt, also auch diejenigen, die nicht regelmäßig überprüft oder gereinigt werden. Auch die Daten zu den Feuerstätten (Alter der Heizung, Staubemissionen und Ähnliches) werden notiert. Außerdem umfasst die Feuerstättenschau auch Ausstiegsluken, Sicherheitseinrichtungen für den Schornsteinfeger auf dem Dach wie Laufbohlen oder auch Leitern.

Intervall der Feuerstättenschau

Bis 2013 wurde die Feuerstättenschau alle fünf Jahre durchgeführt. Mit dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wurden die Zeiträume verkürzt. Seitdem muss in sieben Jahren (die Dauer, für die ein Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt wird) zwei Mal eine Feuerstättenschau durchgeführt werden. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen. Eine neue Feuerstättenschau muss unabhängig von diesen Intervallen immer dann erfolgen, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben haben.

 

 

Haben sie gewusst:

Die Begutachtung aller Feuerungsanlagen dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen. Keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen. Daher sind die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Ihrem Kehrbezirk vom Gesetzgeber trotz weitgehender Liberalisierung der Schornsteinfegerarbeiten alleine mit dieser wichtigen Aufgabe betraut worden.